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   OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3732
OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15 (https://dejure.org/2016,3732)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2016 - 5 WF 176/15 (https://dejure.org/2016,3732)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 5 WF 176/15 (https://dejure.org/2016,3732)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zweitschuldnerhaftung nach Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe für den Erstschuldner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 26 Abs 3 S 1 FamGKG, § 31 Abs 3 S 1 GKG
    Kosten im Familienverfahren: Zweitschuldnerhaftung nach Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe für den Erstschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 26 Abs. 3 S. 1; GKG § 31 Abs. 3 S. 1
    Zweitschuldnerhaftung nach Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe für den Erstschuldner

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 26 Abs. 3 S. 1; GKG § 31 Abs. 3 S. 1
    Inanspruchnahme des Zweitschuldners für die Kosten nach Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe für den Erstschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 2146
  • BeckRS 2016, 4930
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09

    § 31 Abs 3 GKG 2004 verfassungskonform auszulegen - Keine Inanspruchnahme des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15
    Die vom Antragsgegner zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2012 (1 BvR 2096/09) betrifft eine in mehrfacher Hinsicht extreme Fallkonstellation, die hier nicht gegeben ist.

    Außerdem habe es der Zweitschuldner in der dortigen Konstellation (Beweisbelastung des Gegners, den aber wegen der damaligen Prozesskostenhilfe keine Vorschusspflicht traf) nicht in der Hand gehabt, das Verfahren durch Klagerücknahme, Anerkenntnis oder Vergleich zu beenden (vgl. BVerfG vom 23.05.2012 -1 BvR 2096/09, juris Rn. 20).

  • OLG Celle, 17.06.2015 - 2 W 145/15

    Inanspruchnahme des obsiegenden Klägers als Zweitschuldner nach Aufhebung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15
    Eine generelle Auslegung dieser Vorschrift, dass auch bei nachträglicher Aufhebung von Verfahrenskostenhilfe für den Erstschuldner eine Inanspruchnahme des Zweitschuldners ausscheidet, ist nicht geboten (ebenso wie hier OLG Celle vom 17.06.2015 - 2 W 145/15, juris Rn. 6; vgl. dazu aber Hartmann, a.a.O., Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2001 - 8 W 364/00

    Verjährung der Gerichtskostenschuld - Vollstreckungsversuche gegen einen von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15
    Es handelt sich dabei um eine Ordnungsvorschrift, die allerdings für die Staatskasse eine Amtspflicht begründet (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage 2014, § 31 GKG Rn. 8) und daher bindend ist (OLG Stuttgart vom 10.05.2001 - 8 W 364/2000, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 97/78

    Geltendmachung der Haftung des Zweitschuldners bei Bewilligung des Armenrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15
    Auch der Umstand, dass der Antragstellerin Jahre zuvor Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt worden war, reicht allein nicht aus (vgl. BGH vom 07.10.1981 - IVb ZB 97/78, juris Rn. 5; Hartmann, a.a.O., Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1988 - 11 WF 17/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15
    Entscheidend ist, dass die Vorschrift des § 26 Abs. 3 S. 1 FamGKG nicht den Zweitschuldner schützt, der bei gerichtlichen Verfahren grundsätzlich immer damit rechnen muss, dass er für die gesamten Gerichtskosten in Anspruch genommen wird, auch wenn er obsiegt, sondern allein den Erstschuldner, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1989, 365).
  • OLG Celle, 09.07.2018 - 21 WF 176/17

    Voraussetzungen der Heranziehung eines Verfahrensbeteiligten als Zweitschuldner

    Indizien für die Annahme, dass die Vollstreckung erfolglos verlaufen werde, können sich u.a. daraus ergeben, dass der Zweitschuldner Sozialhilfeleistungen bezieht, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sein Aufenthalt unbekannt ist oder ein Vollstreckungsauftrag durch den Gerichtsvollzieher mit dem Hinweis darauf, dass der Schuldner amtsbekannt unpfändbar ist, zurückgereicht wurde (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2016, 2146; Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., § 26 Rn. 44; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 31 GKG Rn. 13 ff.).

    Für die Inanspruchnahme eines Zweitschuldners genügt es jedoch nicht, dass die Vollstreckungsstelle dem Gericht ohne nähere tatsächliche Angaben mitteilt, dass die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Erstkostenschuldners erfolglos geblieben bzw. aussichtslos erscheine (vgl. OLG Celle, vom 22.11.2013 - 2 W 250/13, AGS 2014, 133; OLG Karlsruhe FamRZ 2016, 2146; FG Düsseldorf JurBüro 2012, 318; anders nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KostVfg [zur Vollstreckung im Ausland]).

  • OLG Saarbrücken, 22.05.2019 - 9 W 14/19

    Gerichtskostenhaftung: Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des

    Diese Sollvorschrift ist im Sinne einer Rechtspflicht zu verstehen, mit der Folge, dass die Inanspruchnahme des Zweitschuldners erst dann zulässig ist, wenn die in § 31 Abs. 2 Satz 1 GKG genannten Voraussetzungen vorliegen und vom Kostenbeamten durch eigene Prüfung festgestellt worden sind (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 21 WF 176/17, juris Rn. 18 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 5 WF 176/15, BeckRS 2016, 4930 Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 8 W 364/2000, juris Rn. 5; Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., GKG § 31 Rn. 46; Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl., GKG § 31 Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 9 WF 35/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Wiederaufnahme einer Ratenzahlung in

    Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn die Verfahrenskostenhilfebewilligung nachträglich gemäß § 124 ZPO i.V. mit § 76 Abs. 1 FamFG aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2016 - 5 WF 176/15 - FamRZ 2016, 2146; OLG Celle, MDR 2015, 918).

    Indizien für die Annahme, dass die Zwangsvollstreckung erfolglos verlaufen werde, können sich u.a. daraus ergeben, dass der Erstschuldner Sozialhilfeleistungen bezieht, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sein Aufenthalt unbekannt ist oder ein Vollstreckungsauftrag durch den Gerichtsvollzieher mit dem Hinweis darauf, dass der Schuldner amtsbekannt unpfändbar ist, zurückgereicht wurde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.07.2018 - 21 WF 176/17 - JurBüro 2018, 534; OLG Karlsruhe, FamRZ 2016, 2146; Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., § 26 Rz. 51 ff.).

  • OLG Koblenz, 26.03.2018 - 9 UF 414/17

    Familiensache: Rangfolge der Kostenschuldner; Verfahrenskostenhilfe für den

    Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt nicht im Rahmen des vorliegenden Verfahrens, sondern stellt ein in diesem zu prüfendes Tatbestandsmerkmal dar (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 5 WF 176/15 -, juris, Rdnr. 14).
  • OLG Naumburg, 24.01.2020 - 12 W 2/20

    Gerichtskosten: Voraussetzungen einer Drittschuldnerhaftung

    Diese Sollvorschrift ist im Sinne einer Rechtspflicht zu verstehen, mit der Folge, dass die Inanspruchnahme des Zweitschuldners erst dann zulässig ist, wenn die in § 31 Abs. 2 Satz 1 GKG genannten Voraussetzungen vorliegen und vom Kostenbeamten durch eigene Prüfung festgestellt worden sind (vgl. dazu Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 9 W 14/19 -, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 21 WF 176/17, Rn. 18 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 5 WF 176/15, Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 8 W 364/2000, Rn. 5, alle zitiert nach juris; Schneider/Volpert/ Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., GKG § 31 Rn. 46; Hartmann, Kostengesetze, a.a.O., § 31 GKG, Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2023 - 6 W 72/22

    Zweitschuldnerhaftung der obsiegenden Partei für Prozesskosten; Folgen der

    Die nachträgliche Aufhebung der PKH-Bewilligung beim Entscheidungsschuldner führt grundsätzlich dazu, dass die Sperre nach § 31 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 GKG entfällt (OLG Celle, Beschluss vom 17.06.2015 - 2 W 145/15, BeckRS 2015, 11277; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2016 - 5 WF 176/15, BeckRS 2016, 4930, Rn. 16; s. auch Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Auflage 2021, § 31 GKG, Rn. 5; Volpert, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage 2021, § 31 GKG, Rn. 74 ff.).
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